Peng! Peng! Peng! Peng! Peng!
28.04.2010Im Internet fand ich eine schon etwas ältere Nachricht. Da sein Computer ihm endgültig den letzten Nerv geraubt hatte, machte ihm ein Rentner in Italien mit 5 Schüssen aus einer Pistole Kaliber 22 den Garaus. Nachbarn, welche die Schüsse gehört hatten, riefen die Polizei. Die fand den Rentner völlig frustriert vor den rauchenden Trümmern. Da der alte Herr einen gültigen Waffenschein besaß, gab es für ihn keine strafrechtlichen Konsequenzen. Allerdings wurde die Tatwaffe trotzdem „einbehalten“. Was ich jedoch nicht ganz verstehe. Gilt ein Waffenschein denn gar nichts mehr?
Ich hatte von meinem Vater ein Kleinkaliber-Gewehr mit Zielfernrohr geerbt. Damit schoss Vater Neumann die Stare aus seinem Kirschbaum. (Das hatte er auf einem Gut in Ostpreußen gelernt.) Ich stamme aus Hannover. Zwar aß ich auch gern die schönen dicken Knubberkirschen aus unserem Garten, aber mit dem Gewehr hatte ich nichts am Hut. Genau genommen bewahrte ich es eigentlich nur aus Pietät auf. Ganz ohne Waffenschein. Wahrscheinlich hätte ich aber auch gar keinen gebraucht. Als ich dann jedoch in der Zeitung las, dass Privatleute alle Schusswaffen abgeben müssten, ging ich damit in ein Waffengeschäft. Um bei uns im Augustinum, vor allem aber im Bus kein unnötiges Aufsehen zu erregen – sonst hätte ich wohl am Ende auch noch die Polizei auf dem Hals gehabt – hatte ich das gute Stück vorsichtshalber in ein Bettlaken eingewickelt. Wegen des Fernrohrs dachte ich, ich könnte vielleicht noch ein paar Euro erlösen, aber das war eine Fehlkalkulation. Immerhin: Das Gewehr war ich los.
Nur, was mache ich jetzt, wenn ich mit meinem Computer nicht mehr weiter weiß?