Mindestens einmal im Jahr mache ich mit einem ehemaligen Kollegen, Freund und zukünftigen Mitbewohner – der Gute ist mit seiner Frau seit vielen Jahren Vorvertragspartner – einen Stadtbummel. Am Anfang steht in der Regel ein deftiges Mittagessen in einer Kneipe ganz in der Nähe unserer früheren gemeinsamen Wirkungsstätte. Bei mir gibt’s regelmäßig Bratkartoffeln, schön mit Speck gebraten, und dazu drei Spiegeleier, weil die bei uns ja nicht zu haben sind. Worüber sich mein Freund immer köstlich amüsiert. Na, der wird sich noch wundern!
Eigentlich müssten die beiden ja dieses Jahr noch bei uns einziehen. Jedenfalls hatten sie bei Abschluss ihres Vorvertrages das Jahr 2008 als Wunschtermin angegeben. Aber nun erzählte er mir, seine Frau und er würden sich ja noch sooo fit fühlen und wollten noch warten. Er hätte auch gerade ein Gespräch mit unserer Vertragsreferentin gehabt. Ich fragte ihn: „Und was sagt die dazu?“ Er druckste ein wenig herum und meinte dann: „Sie hat mich ganz freundlich darauf aufmerksam gemacht, dass wir beide im nächsten Jahr 80 werden würden. Und dass ich an die PER denken sollte. Jetzt sag mal im Ernst: Ist diese PER denn wirklich von Vorteil? Was habe ich davon?“
Mir war natürlich sofort klar, worum es hier ging: Die PER oder Pflegekostenergänzungs-Regelung ist eine „Einrichtung“, die es meines Wissens nur im Augustinum gibt. Ich überlegte, wie ich meinem Freund das Wesen der PER – und ihre Vorteile – an einem exemplarischen Beispiel deutlich machen konnte. Und dann erzählte ich ihm von meinen Schwiegereltern, die erst nach langem Drängen von Seiten meiner Frau und mir, bereit waren, in ein Seniorenheim zu gehen. Als sie mit fast 90 Jahren dort einzogen (nicht ins Augustinum, sondern in ein anderes, vergleichbares Haus), zahlten sie für ein schönes 2-Zimmer-Appartement knapp 3.000 €, und für eine gewisse Zeit war alles bestens. Dann wurden beide fast gleichzeitig pflegebedürftig und von der Pflegekasse in Pflegestufe 2 eingestuft. Das bedeutete immerhin, dass plötzlich pro Person rund 2.400 € an Pflegekosten dazu kamen. Daran beteiligte sich die Pflegekasse mit etwas mehr als 900 € monatlich. Blieben für meine Schwiegereltern also immer noch 1.500 € sozusagen als „Eigenanteil“. Pro Person.
Mein lieber Freund und Kollege hatte bis dahin interessiert meinen „Ausführungen“ gelauscht. Jetzt versetzte ich ihm den „Gnadenstoß“, indem ich sagte: „Du kannst doch so gut rechnen. Wenn du das alles nachvollziehst, kommst du im Monat auf gut und gern 6.000 €, die von den beiden monatlich auf den Tisch des Hauses gelegt werden mussten. Und das, mein Lieber, überstieg ihre monatlichen Einnahmen um ein Beträchtliches. Gott sei dank hatten sie noch ein ganz hübsches finanzielles Polster, aber meine Schwiegermutter wollte partout hundert Jahre alt werden. Das hatte sie sich fest vorgenommen. Ehe du fragst: Sie verstarb kurz vor ihrem 96. Geburtstag, mein Schwiegervater folgte ihr kurz darauf.“
Ich sah, wie es im Kopfe meines Freundes „arbeitete“. Dann bemerkte er ganz cool: „Und was macht nun die PER?“ Ich sagte: „Die PER, mein Lieber, reduziert für dich den Eigenanteil auf maximal 400 €, wenn Du noch vor Beendigung deines 79. Lebensjahres ins Augustinum einziehst. Danach beträgt der Eigenanteil 500 €. Das ist kein Riesenunterschied, aber immerhin. Meine Schwiegereltern jedenfalls hätten in einem Augustinum rund 2.000 € sparen können. Monat für Monat.“
Mein Freund blickte auf seine Uhr. Unser Essen hatte weit länger gedauert, als beabsichtigt. Mein Freund meinte, er wolle sich noch mit seiner Frau treffen. Ich bat ihn, ihr einen schönen Gruß zu bestellen. Er schien mir etwas abwesend, als wir uns verabschiedeten.